Ich will zwei Gesetze ändern
Erneuerbare Energien und Denkmalschutz, das muss in Einklang gebracht werden. Es hat mich sehr geärgert, dass das niedersächsische Denkmalschutzgesetz vor dem OVG zur Verhinderung von Windkraftanlagen geradezu missbraucht wurde. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Ich habe deshalb dafür gesorgt, dass das Denkmalschutzgesetz in Niedersachsen kurzfristig geändert und diese Änderung dann ausdrücklich im künftigen Klimaschutzgesetz aufgenommen wird. Anlass ist das Urteil zur Eddelstorfer Mühle, zu deren Schutz der Bau von vier Windrädern verboten wurde. Ich sage dazu klipp und klar: Denkmale sind keine Verhinderungsinstrumente.
Als stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion bin ich Sprecher für Wissenschaft und Kultur und damit auch für Denkmalschutz zuständig. Im Entwurf des niedersächsischen Klimaschutzgesetzes haben auf mein Wirken hin die Regierungsfraktionen einen Artikel 2 aufgenommen, der die „Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes“ einbindet.
Diese Änderung lautet im Kern: „Wenn zur Erzeugung oder Umwandlung erneuerbarer Energie Anlagen errichtet werden, soll der Eingriff in ein Baudenkmal genehmigt werden, wenn diese vom öffentlichen Raum nicht oder nur geringfügig sichtbar sind oder nur geringfügige Störungen des denkmalrelevanten Erscheinungsbildes verursacht werden.“
Der Denkmalschutz bleibt damit erhalten und es ist klargestellt, was der Gesetzgeber meint. Es darf nicht sein, dass aufgrund von fragwürdigen und kaum erkennbaren Folgen ganze Windparks vom Tisch gefegt werden. Mit der Gesetzesänderung ist eine rechtliche Grundlage geschaffen, die im Vorfeld und auch vor Gericht die entscheidenden Maßstäbe setzt. Ich bin sicher, dass der niedersächsische Landtag in zwei Wochen diesem Vorschlag beim Denkmal- und beim Klimaschutzgesetz zustimmen wird.