Einsatz für Ganztagsanspruch Grundschule: Ministerium sieht keine Betreuungslücken
Dem Kultusministerium zufolge wird es an keiner Grundschule eine Lücke in der täglichen Ganztagsbetreuung geben. In der Stellungnahme auf eine Anfrage von mir betont das Ministerium mehrfach, dass das Land eine „bedarfsgerechte“ Personalausstattung vornimmt und „der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter als erfüllt gilt.“ Von den Grundschulen vor Ort kamen bisher andere Signale. Diesen Missstand nehme ich nicht hin.
Zum Auftakt des neuen Schuljahres springt der Landkreis Uelzen ein, um hier Betreuungslücken beim Rechtsanspruch aufzufangen. Ich setze mich weiter dafür ein, dass der Zwiespalt zwischen der rosaroten Welt des Kultusministeriums und den Problemen vor Ort gelöst wird. Zur vorgeschriebenen Ganztagsbetreuung muss das Kultusministerium mehr Zuweisungen für die Personalausstattung an den Schulen realisieren!